Darunter war ein Dokument zu verstehen, welches den Inhaber des als Einwohner (in diesem Fall Maxdorf) eines Ortes auswies. Es diente der Registrierung und wurde im Jahre 1945 von der zuständigen Militärbehörde ausgestellt.
Das Dokument war kein Personalausweis. Es untersagte gleichzeitig das Verlassen des Wohnortes und war stets mitzuführen.
Bericht: Ferdinand Fiedler
Dokument ist im Besitz des Vereins für Geschichte und Kultur