Der steinige Weg zur Selbständigkeit

Bereits nach der Namensgebung von Maxdorf im Jahr 1819 versuchten die Bewohner des Ortsteils Maxdorf, sich von der Gemeinde Lambsheim zu lösen und eine selbstständige Ortsverwaltung anzustreben.

Nach vielen wiederholten Anläufen diese Unterfangen in die Tat umzusetzen, gelang erstmals im Jahr 1901 eine Teillösung mit der Schaffung eines eigenen Standesamtbezirkes, Maxdorf II, mit Wirkung zum 01.04.1901, zu erreichen. Zum ersten Standes-beamten wurde Hermann Leonhardt I. bestimmt, sein Stellvertreter war Andreas Brendel.

Die Bemühungen der Gemeinde Maxdorf um Selbständigkeit nahm ab 1906 wieder an Fahrt auf, wurde aber von den Lambsheimer Ratsmitgliedern wegen Gemarkungs-, Vermögens- und Schuldenklärungsfragen jahrelang blockiert und abgelehnt.

Der für Maxdorf zuständige Bürgermeister Theobald Hauck unternahm 1933 einen neuen Vorstoß eine Trennung von Lambsheim zu erreichen. In der Sitzung des Gemeinderates am 07. Juni 1933 brachte er einen entsprechend begründeten Antrag ein. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag grundsätzlich zu. In seiner nächsten Sitzung am 25.08.1933 gab es den einstimmigen Beschluss: Als Maßstab für die Teilung von Vermögen und Schulden soll die Einwohnerzahl der beiden Orte nach der Volkszählung vom 16.06.1933 zugrunde gelegt werden. Hiernach fallen auf Lambsheim 63, auf Maxdorf 37 Anteile.

Der in der Steuergemeinde Bad Dürkheim gelegene Heidefeldwald soll nicht geteilt werden, wogegen der in den Gemarkungen Lambsheim und Weisenheim am Sand gelegene Wald womöglich geteilt werden soll. Als Gemarkungsgrenze soll die im Jahre 1901 bei Bildung des Standesamtes in Maxdorf festgelegte Standesamts-grenze gelten.

Von der 1890 ha großen Gemarkung würden sonach 1215 ha auf Lambsheim und 675 ha auf Maxdorf entfallen.
Um den Wert der gemeindlichen Grundstücke zu ermitteln, wurde eine Kommission gebildet, die nach Bedarf durch ein unparteiisches Schiedsgericht ergänzt werden solle.

Da bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges keine Entscheidung gefallen war, stand bis auf weiteres keine Debatte mehr an.

Nach dem Krieg wurde der Ortsteil Maxdorf bei den anstehenden Infrastrukturmaßnahmen im Verhältnis zu seiner Steuerkraft und seinem Einwohneranteil gegenüber Lambsheim weiter benachteiligt. Von den Maxdorfer Bürgern wurde diese Benachteiligung bemängelt und sie drängten auf eine schnelle Trennung von der Muttergemeinde.

Am 19. September 1950 einigten sich die Maxdorfer Parteien auf eine Dreierkommmission. Diese setzte sich aus Johannes Tott (SPD), Hermann Guhmann (CDU) und Karl Scherr (KPD) zusammen.

Die Abbildung zeigt von links nach rechts am 07.10.1952 vor dem Landtagsgebäude in Mainz:
Dr. Johann Durm, Vorsitzender des CDU Kreisverbandes Frankenthal, Johannes Tott SPD,
Georg Heilmann FDP, Karl Scherr KPD, Hermann Guhmann CDU

Das Ziel dieses Gremiums war es, die Fraktionen des Landtags für das Anliegen der Erlangung der Selbständigkeit zu gewinnen und die Ablösung von Lambsheim mit allem Nachdruck zu betreiben. Im Jahr 1952 wurde die Kommission um Georg Heilmann, den Vertreter der neu in Maxdorf gegründeten FDP erweitert.

Der am 07. November 1950 von den Maxdorfer Ratsmitglieder gestellte Antrag an den Gemeinderat Lambsheim-Maxdorf, bezüglich der „Trennung der Gemeinde Lambsheim-Maxdorf und Bildung des Ortsteils Maxdorf zur selbständigen Landgemeinde“ wurde bei der Sitzung des Rates am 22.12.1950 mehrheitlich zugestimmt und dieser sofort über das Landratsamt Frankenthal an die Bezirksregierung weitergeleitet. Durch diese schnelle Weiterleitung war eine Meinungsänderung der vier CDU-Vertreter von Lambsheim in der Sitzung am 02.02.1951 (sie hätten ihre Meinung inzwischen geändert) mit einer heftigen Empörung der Maxdorfer Bürger beantwortet worden. Eine von Maxdorf kurzfristig angesetzte Volksbefragung im März 1951 hatte zum Ergebnis, dass von 1583 wahlberechtigten Bürgern 1484 für und lediglich 26 dagegen stimmten.

Bei der Besprechung am 14.08.1951 im Lambsheimer Rathaus waren Vertreter der Landesregierung, der Bezirksregierung, des Landkreises, Bürgermeister Wingerter von Lambsheim und Hugo Kraft, der 2. Beigeordnete von Maxdorf, anwesend.

Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Lebensfähigkeit beider Ortsteile auch nach einer Trennung gegeben ist. Nach einem Ortstermin am 30.10.1951 kam das Ministerium des Innern zur Überzeugung, „dass die Bildung einer eigenen Gemeinde Maxdorf aus Gründen des öffentlichen Wohles nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar notwendig sei“.

Das „Landesgesetz über die Bildung einer Gemeinde Maxdorf, Kreis Frankenthal
vom 15. Oktober 1952“ wurde am 07.10.1952 einstimmig verabschiedet und trat mit Wirkung vom 01. Oktober 1952 in Kraft. Unterzeichnet wurde das Gesetz am 15. Oktober 1952 von Ministerpräsident Altmeier.

Im Anschluss an die Verkündigung bestellte der Landrat Hammer den Maxdorfer Hugo Kraft gemäß § 117 der Gemeindeordnung zum „Beauftragten der Gemeinde Maxdorf“. Sechs Wochen später, am 28.11.1952 wurde Hugo Kraft vom neu gewählten Gemeinderat zum Bürgermeister gewählt.

Bericht: Ferdinand Fiedler
Quelle: Die Maxdorfer Ortsgeschichte von Walter Sattel
Foto: Archiv Verein für Geschichte und Kultur Maxdorf 2010 e.V.