Trennung der Gemeinde Maxdorf von Lambsheim

Bekanntmachung

„In Betreff der Trennung der Gemeinde Maxdorf von Lambsheim.

Auf die vorgelegte Frage, ob gemäß den schon vor längerer Zeit gestellten Anträgen das Dorf Maxdorf von der Muttergemeinde Lambsheim losgetrennt und zu selbständiger Gemeinde mit eigener Gemarkung erhoben werden soll? hat die diesfalls berufene Gemeindeversammlung zu Lambsheim-Maxdorf mit einer Zweidrittels-Mehrheit der stimmberechtigten Gemeindebürger bejahend bereits sich ausgesprochen.

Es haben jedoch die sämmtlichen Bürger, welche die neue Gemeinde Maxdorf bilden sollen, noch besonders ihre schriftliche Zustimmung zu geben.

Zur Abgabe dieser Zustimmung sowie etwaiger Reklamationen und Gegenerklärungen ist eine unerstreckliche Frist anberaumt von Sonntag, den 21. lauf. Monats bis einschließlich Sonntag, den 5. Dezember darauf und es ist inzwischen der Zustimmungsakt im Gemeindehause zu Maxdorf aufgelegt. Nach Ablauf dieser Frist wird von allen Denjenigen, welche keine Erklärung abgegeben haben, angenommen, daß sie keine Erinnerung gegen die Lostrennung erheben wollen.

Die Bekanntmachung auf diesem Wege aber ergeht mit Rücksicht auf Diejenigen, welche, früher zu den Bewohnern Maxdorfs gezählt, heute zwar noch Heimatsrechte in der Gesamtgemeinde Lambsheim-Maxdorf besitzen, dezeit aber thatsächlich auswärts ihren Wohn- oder Aufenthaltsort haben.“

Lambsheim, den 24 November 1869.

Das Bürgermeisteramt
Reudelhuber

Quelle: Pfälzer Zeitung vom 30.11.1869
gefunden von Ferdinand Fiedler

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