Was bedeutet „Wäger“

Im Transportgewerbe ist es notwendig, ein System zu haben, mit welchem man Waren erfassen kann. Diese können per Stück, Gebinde oder Gewicht erfasst werden.

Um zu gewährleisten, dass das Wiegen immer in der korrekten Art und Weise geschieht, gibt es den Begriff des „Wägers“. Diese Person, welche die Ausbildung zum Wiegen einer Ware hat, nennt man „Wäger“. Die Ausbildung zum Wäger wird durch eine Bescheinigung attestiert.

Originalbescheinigung von 1961
Anweisungsbuch

Er ist auf die „gewissenhafte und unparteiische Ausübung“ seiner Tätigkeit als Wäger vereidigt worden.

Die Richtlinien sind in der „Anweisung für Wäger in öffentlichen Wägebetrieben“ zusammengefasst.

Die Ergebnisse der Wägungen werden in einem „Wägebuch“ eingetragen.

So zum Beispiel die Nummer der laufenden Wägung, Tag und Uhrzeit, Der Auftraggeber, das Wägegut, das Ergebnis der Wägung, Zählwerkstände der Waage, sowie das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs.

Zum Schluss bestätigt der Wäger mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des Wägevorganges.

Bericht: Ferdinand Fiedler

Originalunterlagen: Unterlagen sind im Besitz des Vereins

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