Bezeichnungen der Liegenschaften innerhalb einer Gemeinde

Von Ferdinand Fiedler

Gemarkung

Als Gemarkung bezeichnet man das zu einer Gemeinde/Stadt gehörende Gemeindegebiet. Die Grenzen dieses Gebietes werden mittels Marksteinen in ihren Grenzen “markiert”.

Innerhalb der Gemeindegrenzen gibt es dann noch verschiedene “Gewanne”.

Was bedeutet “Gewanne?”

Die Bezeichnung “Gewanne” stammt aus früherer Zeit und beschreibt einen bestimmten Teil einer Flur (Teil einer Landschaft), in welcher die Bauern einen Ackerstreifen besaßen.

Zur Lagebestimmung und Unterscheidung bekamen die Gewanne eigene

Namen. Diese Bezeichnungen wurden oft von der äußeren Form oder Lage bestimmt, oder ließen Rückschlüsse auf deren Beschaffung zu. Wie zum Beispiel.: “ auf der Heide“, “Kieslöcher”, “Fischloch” und dergleichen.

Gewanne wurden zur Regelung des Überfahrtrechtes und gemeinsamen Fruchtanbaues gebildet. Grundlage war die Durchführung der Fruchtwechsel-wirtschaft, der so genannten “Dreifelderwirtschaft“.

Dreifelderwirtschaft

Bei der Dreifelderwirtschaft wurden die Flächen in drei Teile geteilt. Jeder dieser Teile lag abwechselnd ein Jahr lang brach, das bedeutet, er wurde in dieser Zeit nicht bepflanzt und konnte als Weide genutzt werden. Im Herbst des 1. Jahres wurde gepflügt und Wintergerste ausgesät. Die Wintergerste wurde im kommenden Spätsommer geerntet. Nach erneutem Pflügen und bearbeiten des Bodens bis zum Frühjahr wurde dann die Sommergerste ausgesät und im Spätsommer geerntet. Danach wurde die Fläche sich selbst überlassen und konnte sich so begrünen und dann beweidet werden. Stilllegungen von landwirtschaftlichen Flächen können heute auf Antrag aus verschiedenen Fördertöpfen beantragt werden. Diese Anträge können bewilligt und finanziell gefördert werden, wenn die dann jeweils gültigen Bestimmungen eingehalten werden.

In der heutigen Zeit werden Felder mehrmals im Jahresverlauf eingepflanzt und dürfen sich nur noch kurze Zeit (manchmal nur im Januar und evtl. Februar) erholen.

Um trotzdem gute Erträge zu erzielen wird sehr intensiv mit Kunstdünger gedüngt. Ein brach liegen lassen von Äckern bedeutet Nutzungsausfall und das möchte die “moderne Landwirtschaft” möglichst vermeiden.

Ausnahmen gibt es höchstens in Betrieben der Bio-Landwirtschaft.

Die Gesamtgröße der Maxdorfer Gemarkung beträgt 7,35 km².

 

Die Maxdorfer Gewannenamen

In der “Maxdorfer Ortsgeschichte“ von Walter Sattel werden die einzelnen Gewannenamen ausführlich erklärt.

 

Flur

Ist die Bezeichnung für Landschaft oder offenes Gelände und freies Land. Wo Landwirtschaft betrieben wird, werden unter dem Begriff Flur die landwirt-schaftlich genutzten Flächen verstanden.

Flurstück

Unter Flurstück versteht man eine parzellierte landwirtschaftliche Nutzfläche, welche man mittels Flurstück-Nummern erfasst. Bei Kaufverträgen wird immer die Flurstücknummer mit eingetragen.

 

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